Brechler nur vier Spiele gesperrt
Grobe Unsportlichkeit statt TĂ€tlichkeit
Viele gingen da noch von acht Partien aus, die in der Regionalliga, der Verbandsliga und im Pokal gezählt hätten. Nach dieser Rechnung wäre Brechler gegen Pfullendorf noch gesperrt gewesen, dennoch saß er auf der Bank. Was war geschehen? Anwalt Albrecht Striegel hatte vor dem Sportgericht am Freitag bewirkt, dass Brechler nicht für eine Tätlichkeit, sondern für eine grobe Unsportlichkeit bestraft wird. Der Unterschied: Für die grobe Unsportlichkeit zieht es lediglich eine Sperre von vier Spielen mit sich.
Torsten Pfennig, 07. September 2009
Presseteam
Veröffentlicht: 07.09.2009