KSV Hessen sprach Stadionverbote aus
Konsequenzen & MassnahmenAnlass für diese drastische Maßnahme sind die Vorfälle rund um das Hessenderby gegen den SV Darmstadt 98 am 26. März im Auestadion. Damals war es am Rande der Begegnung zu zahlreichen Straftaten gekommen. So wurde der Gästebus aus Südhessen von einer Autobahnbrücke aus mit bengalischen Feuerwerkskörpern beworfen. Ein Strafverfahren ist eingeleitet. Dem Vernehmen nach soll die Polizei gegen elf der zwölf Männer im Alter bis 35 Jahren auch wegen dieses Angriffs ermitteln. Ihnen wird unter anderem Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung und schwerer Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen.
Bei den Verdächtigen soll es sich um Mitglieder der Fangruppe Ultras handeln. Nun dürfen zwölf aus dieser Gruppe kein Stadion in Deutschland mehr betreten. Sollten sie trotzdem heute ins Auestadion gelangen, müssen sie mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen. Die Höchststrafe dafür beträgt ein Jahr Gefängnis. Allerdings achten die Ordner schon beim Einlass darauf, dass die Betroffenen draußen bleiben.
Laut Carsten Bätzold sind die Personen bekannt. Dass der Verein nun Stadionverbote ausgesprochen hat, ist zwingend. In einem Vertrag mit dem Deutschen Fußball Bund verpflichtet sich der KSV Hessen Kassel wie jeder andere Verein in den ersten vier Ligen, diese Sanktion zu verhängen, sobald gegen Anhänger auch nur ermittelt wird. Die Schuld muss nicht bewiesen sein.
Diese Vorgehensweise ist umstritten. Carsten Bätzold hält die Stadionverbote nicht immer für das geeignete Mittel, mit schwierigen Anhängern umzugehen und meint: „Wir brauchen dringend ein hauptamtliches Fanprojekt." In Kassel gibt es das noch nicht - im Gegensatz zu vielen anderen Städten.
Herbert Pumann - KSV- Pressereferent
Samstag, 18. April 2009
Veröffentlicht: 18.04.2009