KSV Hessen Kassel mit modernisierter Satzung
DFB-Anforderungen erfĂŒllt
Dazu Jens Rose (Foto), amtierender 1. Vorsitzender des KSV Hessen Kassel in seiner Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag: „Mit der Zugehörigkeit unserer 1. Mannschaft zur Regionalliga sind besondere Richtlinien zu beachten, die in der Satzung verankert werden müssen. Dies ist eine zwingende Notwendigkeit, um die Zulassung für die dritte Liga/Regionalliga zu bekommen. So ist es zum Beispiel notwendig, dass ein Wahlausschuss gebildet wird, welcher dann den zu wählenden Aufsichtsrat vorschlägt. Es muss eine Trennung zwischen den verantwortlichen Personen des Vereins und den Personen in der Satzung festgeschrieben sein, die dem Verein wirtschaftlich und vertraglich nahe stehen. Um der Forderung des DFB zu genügen, bis zum Februar 2008 die Lizenzunterlagen vorzulegen, werde ich alle Mitglieder um ihre Zustimmung zu unserer neu gestalteten Satzung bitten."
Gesagt, getan und ...geschehen! Mit der nunmehr vollzogenen Strukturveränderung und Modernisierung ist mehr Professionalisierung möglich, wobei steuerbegünstigte Aspekte auch eine gewichtige Rolle spielen.
„Alles zum Schutze des Vereins", wie Jens Rose betont.
Nach § 10 der neuen Satzung sind nunmehr Vereinsorgane:
1. Die Mitgliederversammlung
2. der Aufsichtsrat
3. der Vorstand
4. der Ältestenrat
5. der Wahlausschuss.
Der Ältestenrat schlägt den aus drei Vereinsmitgliedern, die jeweils mindestens 40 Jahre alt und fünf Jahre bzw. länger Mitglied im Verein sind, zu bildenden Wahlausschuss vor. Die drei Kandidaten sind dann von der Mitgliederversammlung zu wählen. Realisiert am Donnerstagabend mit Helmut ("Charly") Wimmer (Stadionsprecher), Hans- Joachim Weikert (Büro OB Hilgen, Stadt Kassel) und Adolf Hildebrand (früherer KSV- Schatzmeister), die zum Wahlausschuss vom Ältestenrat vorgeschlagen und dann auch von der Mitgliederversammlung gewählt wurden.Aufgabe des Wahlausschuss ist es für die nächste Mitgliederversammlung geeignete Kandidaten für den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Diese werden dann einzeln von der Mitgliederversammlung gewählt, wobei der Aufsichtsrat aus mindestens fünf und maximal sieben Personen besteht. Der Aufsichtsrat bestellt dann den Vorstand und hat auch die Aufgabe, die Geschäftsführung des Vereins zu überwachen. Hierzu bestellt der Aufsichtsrat im Einvernehmen mit dem DFB einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der einmal jährlich den vom Vorstand erstellten Jahresabschluss und den Lagebericht prüft. Das Ergebnis der Prüfung gibt der Aufsichtsrat der Mitgliederversammlung bekannt.
Der Aufsichtsrat prüft und genehmigt den vom DFB vorzulegenden Finanzplan des Vorstands.
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern. Der Vorstand arbeitet haupt- bzw. ehrenamtlich. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die vom Aufsichtsrat zu genehmigen ist. Der Vorstand leitet den Verein eigenverantwortlich, hierbei ist die Sorgfaltspflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführung zu beachten. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich zu berichten.
Herbert Pumann - KSV-Pressereferent
Donnerstag, 10. Januar 2008
Veröffentlicht: 08.01.2008